Als behördlich anerkannter Schulungsveranstalter habe ich mir die professionelle Weiterbildung von Berufskraftfahrern/Berufskraftfahrerinnen zum Ziel gesetzt. Mit den angebotenen Modulen zur Weiterbildung von Berufskraftfahrern/Berufskraftfahrerinnen erwerben Sie erforderliche Kenntnisse, um den gesetzlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu entsprechen.
„Erfolg bedingtlebenslanges Lernen.“(Robert Schumann)
Je nach Vereinbarung sind Schulungen sowohl in genehmigten Ausbildungsstätten als auch extern in Ihrem Unternehmen möglich.
Ziele der Weiterbildung
- Fahrzeugkosten durch ökodynamische Fahrweise zu senken (z.B. Servicekosten)
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (Reduzieren der Treibstoffkosten)
- Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung – Unfälle vermeiden
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen – Kenntnisse im Bereich Gesundheit/Ernährung (weniger Mitarbeiterausfälle, Steigerung des Wohlbefindens)
- Verbesserung des Arbeitsklimas – Mitarbeiterzufriedenheit
- Kundenzufriedenheit zu steigern
- Unternehmensimage wirkungsvoll verbessern
- die Erträge und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu erhöhen
Zielgruppe
Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen (LKW, Bus) müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten
nachweisen.
Berufskraftfahrende im Besitz der Führerscheinklasse C/C1, die die Lenkerberechtigung vor dem 10.09.2009 erworben haben, erfüllen automatisch die Grundqualifikation. Möchten sie im gewerblichen Güterverkehr tätig sein, ist alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden, aufgeteilt auf 5 Module (diese können in einem oder einzeln innerhalb von fünf Jahren besucht werden), verpflichtend zu absolvieren.
Ebenso gilt dies für Berufskraftfahrende im Besitz der Führerscheinklasse D/D1, die die Lenkerberechtigung vor dem 10.09.2008 erworben haben.
Berufskraftfahrende im Besitz der Führerscheinklasse C/C1 und D/D1, die die Lenkerberechtigung nach dem 09.09.2009 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation bei der Landesregierung ablegen und ab diesem Zeitpunkt alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden, aufgeteilt auf 5 Module (diese können in einem oder einzeln innerhalb von fünf Jahren besucht werden), verpflichtend absolvieren, wenn sie im gewerblichen Güterverkehr weiterhin tätig sein möchten.
Nach Absolvierung der Module 1-5 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt. Nach Vorlage dieses Nachweises bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion) erfolgt die Eintragung in den Führerschein.
Für Personen, die die Weiterbildung C95+D95 im vorgeschriebenen Zeitraum nicht absolvieren, ist der Führerschein weiterhin gültig, die Berufsausübung allerdings nicht mehr möglich.
Themenbereiche der Aus- und Weiterbildungsmodule
gemäß Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung für Berufskraftfahrende
(ein Modul umfasst 7 Stunden):
Die fünf Module für C95 umfassen folgende Themenbereiche:
- Modul 1: Fahrzeugtechnik
- Modul 2: Eco Training (Spritsparen, Umweltschutz)
- Modul 3C: Ladungssicherheit LKW
- Modul 4: Arbeits- und Sozialrecht
- Modul 5: Gesundheit und Ergonomie
Die fünf Module für D95 umfassen folgende Themenbereiche:
- Modul 1: Fahrzeugtechnik
- Modul 2: Eco Training (Spritsparen, Umweltschutz)
- Modul 3D: Ladungssicherheit Bus, Personensicherheit, Busvorschriften
- Modul 4: Arbeits- und Sozialrecht
- Modul 5: Gesundheit und Ergonomie
Die sechs Module für C95 + D95 (gemeinsames Absolvieren) umfassen folgende Themenbereiche:
- Modul 1: Fahrzeugtechnik
- Modul 2: Eco Training (Spritsparen, Umweltschutz)
- Modul 3C: Ladungssicherheit LKW
- Modul 3D: Ladungssicherheit Bus, Personensicherheit, Busvorschriften
- Modul 4: Arbeits- und Sozialrecht
- Modul 5: Gesundheit und Ergonomie
Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie einen Termin vereinbaren, dann kontaktieren Sie mich gleich:
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